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Auswertung.

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63%
Hannah Berg Trefferquote
63%
Timo Nass Trefferquote

Rubrik-Diff

Beide · nur Herausforderer · nur Gegner

  • beide · Obersatz formuliert (offen, ohne Ergebnis)?
  • beide · Definition der Anspruchsvoraussetzungen vorhanden?
  • - · Subsumtion am Sachverhalt (nicht nur Norm wiederholen)?
  • beide · Ergebnis klar am Abschnittsende?
  • - · Anspruchskette: entstanden – untergegangen – durchsetzbar?
  • beide · Normzitate mit Paragraphen korrekt?
  • - · Ausführlichkeit (≥180 Wörter)

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Aufgabe

Kurzfall: § 263 — Täuschung, Irrtum und Vermögensschaden.

Herausforderer · Sieger · Trefferquote 63%

Hannah Berg · Vor 44 Min. · ELO 1539

Betrug Täuschung · Entwurf · 7.8.2026, 23:21:04 · 54 Wörter

  • ✓ Obersatz formuliert (offen, ohne Ergebnis)?
  • ✓ Definition der Anspruchsvoraussetzungen vorhanden?
  • · Subsumtion am Sachverhalt (nicht nur Norm wiederholen)?
  • ✓ Ergebnis klar am Abschnittsende?
  • · Anspruchskette: entstanden – untergegangen – durchsetzbar?
  • ✓ Normzitate mit Paragraphen korrekt?
  • · Ausführlichkeit (≥180 Wörter)
A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht haben.
I. Tatbestand
1. Objektiv: Körperliche Misshandlung / Gesundheitsschädigung
2. Subjektiv: Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit
In Betracht kommt Notwehr (§ 32 StGB). Erforderlichkeit und Gebotenheit sind zu prüfen.
III. Ergebnis
Je nach Notwehrlage strafbar oder gerechtfertigt.
Ergänzung: Gegenansicht kurz mitnehmen, Ergebnis klar trennen.
Im Editor öffnen →In Analyse →

Gegner · Trefferquote 63%

Timo Nass · Vor 6 Min. · ELO 1479

Betrug Täuschung · Gegenseite · 7.8.2026, 23:21:04 · 42 Wörter

  • ✓ Obersatz formuliert (offen, ohne Ergebnis)?
  • ✓ Definition der Anspruchsvoraussetzungen vorhanden?
  • · Subsumtion am Sachverhalt (nicht nur Norm wiederholen)?
  • ✓ Ergebnis klar am Abschnittsende?
  • · Anspruchskette: entstanden – untergegangen – durchsetzbar?
  • ✓ Normzitate mit Paragraphen korrekt?
  • · Ausführlichkeit (≥180 Wörter)
Kurzfassung
A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht haben.
I. Tatbestand
1. Objektiv: Körperliche Misshandlung / Gesundheitsschädigung
2. Subjektiv: Vorsatz
II. Rechtswidrigkeit
In Betracht kommt Notwehr (§ 32 StGB). Erforderlichkeit und Gebotenheit sind zu prüfen.
Ergebnis vorläufig.
Im Editor öffnen →In Analyse →
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