Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO
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Sachverhalt: Behörde B untersagt Cafe-Betreiber C die Nutzung der Außengastronomie nach 22 Uhr wegen Lärmbeschwerden. Die Verfügung stützt sich auf eine Generalklausel. C rügt, vergleichbare Betriebe dürften bis 24 Uhr öffnen und B habe seine Einwände zur Lärmdämmung nicht erwogen. Prüfungsauftrag: Rechtmäßigkeit der Verfügung unter Schwerpunkt Ermessen: Ermächtigungsgrundlage, Ermessensüberschreitung, -unterschreitung, -fehlgebrauch und Gleichbehandlung. Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte ansprechen.
Herausforderer · Sieger · Trefferquote 13%
Moritz Hahn · Vor 1 Std. · ELO 1136Ermessen und Kontrolldichte · Entwurf · 15.8.2026, 16:07:01 · 20 Wörter
Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO
Gegner · Trefferquote 31%
Sana El-Amin · Vor 6 Std. · ELO 1187Ermessen und Kontrolldichte · Gegenseite · 15.8.2026, 16:07:01 · 26 Wörter
Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.