Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO
Öffentliche Auswertung · Anmelden · Registrieren
← Duell-DetailsZuschauer
Texte nebeneinander vergleichen und bewerten. Öffentliche Texte sind sichtbar.
Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
Tasten: ←/→ Fokus · 1–6 Check · e Editor · r Erneut · p/n Partie · h Hilfe
Sachverhalt: Behörde B untersagt Cafe-Betreiber C die Nutzung der Außengastronomie nach 22 Uhr wegen Lärmbeschwerden. Die Verfügung stützt sich auf eine Generalklausel. C rügt, vergleichbare Betriebe dürften bis 24 Uhr öffnen und B habe seine Einwände zur Lärmdämmung nicht erwogen. Prüfungsauftrag: Rechtmäßigkeit der Verfügung unter Schwerpunkt Ermessen: Ermächtigungsgrundlage, Ermessensüberschreitung, -unterschreitung, -fehlgebrauch und Gleichbehandlung. Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte ansprechen.
Herausforderer · Sieger · Trefferquote 13%
Pia Nordmann · Vor 6 Std. · ELO 1104Ermessen und Kontrolldichte · Entwurf · 14.8.2026, 14:49:01 · 20 Wörter
Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO
Gegner · Trefferquote 31%
Zoé Lambert · Vor 1 Std. · ELO 1069Ermessen und Kontrolldichte · Gegenseite · 14.8.2026, 14:49:01 · 26 Wörter
Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.