I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
Öffentliche Auswertung · Anmelden · Registrieren
← Duell-DetailsZuschauer
Texte nebeneinander vergleichen und bewerten. Öffentliche Texte sind sichtbar.
Lies beide Texte, prüfe Obersatz–Subsumtion–Ergebnis, dann Rematch oder Feedback.
Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
Tasten: ←/→ Fokus · 1–6 Check · e Editor · r Erneut · p/n Partie · h Hilfe
Sachverhalt: Geschäftsführer G der X-GmbH zahlt trotz erkennbarer Zahlungsunfähigkeit weiter Lieferantenrechnungen an befreundete Gläubiger und unterlässt den Insolvenzantrag drei Wochen lang. Die Masse verkürzt sich um 80.000 €. Insolvenzverwalter I nimmt G in Anspruch. Prüfungsauftrag: Haftung des G gegenüber der Gesellschaft bzw. Masse. §§ 43, 15a InsO / Innenhaftung, Insolvenzverschleppung, Masseschmälerung. Anspruchskonkurrenzen und Mitverschulden der Gesellschafter ansprechen.
Herausforderer · Trefferquote 44%
Maximilian Weber · Vor 5 Std. · ELO 1401GmbH Geschäftsführerhaftung · Entwurf · 14.8.2026, 09:08:01 · 22 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
Gegner · Sieger · Trefferquote 44%
Paul Stein · Vor 1 Std. · ELO 1437GmbH Geschäftsführerhaftung · Gegenseite · 14.8.2026, 09:08:01 · 28 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht. Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.