Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO
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Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
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Sachverhalt: Die Stadt S erlässt gegen Gewerbetreibenden G eine Ordnungsverfügung, mit der der Betrieb einer Imbissbude untersagt wird. Die Verfügung wird am 2. April zugestellt. G legt am 18. April Widerspruch ein. Die Behörde weist den Widerspruch am 10. Mai zurück (Zustellung 12. Mai). Am 20. Juni erhebt G Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht. Prüfungsauftrag: Zulässigkeit der Anfechtungsklage. Schwerpunkt: Klageart, Klagebefugnis, Vorverfahren, Frist. Hilfsgutachten zur Begründetheit nur skizzieren, falls die Zulässigkeit scheitert.
Herausforderer · Trefferquote 13%
Yasmin Al-Rashid · Vor 1 Std. · ELO 1187Anfechtungsklage Zulässigkeit · Entwurf · 14.8.2026, 12:33:01 · 20 Wörter
Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO
Gegner · Sieger · Trefferquote 31%
Mira Santos · Vor 9 Std. · ELO 1177Anfechtungsklage Zulässigkeit · Gegenseite · 14.8.2026, 12:33:01 · 26 Wörter
Anfechtungsklage — Zulässigkeit und Begründetheit. I. VA, § 42 I VwGO II. Klagebefugnis III. Begründetheit § 113 I 1 VwGO Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.