I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
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Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
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Sachverhalt: A beauftragt B mündlich, „mal nach einem günstigen Bürodrucker zu schauen“. B schließt im Namen des A bei Händler H einen Kaufvertrag über einen Profi-Drucker für 3.400 €. A hatte B ausdrücklich gesagt, er wolle erst Angebote vergleichen und nichts verbindlich bestellen. A verweigert die Genehmigung. H verlangt Erfüllung von A, hilfsweise von B. Prüfungsauftrag: Ansprüche des H gegen A und gegen B. Schwerpunkt: Vertretungsmacht, Anscheins-/Duldungsvollmacht, Genehmigung (§ 177 BGB) und Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB).
Herausforderer · Trefferquote 44%
Amelie Roth · Vor 38 Min. · ELO 1489Stellvertretung ohne Vollmacht · Entwurf · 13.8.2026, 10:24:01 · 22 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
Gegner · Sieger · Trefferquote 44%
Marlene Koch · Vor 1 Std. · ELO 1519Stellvertretung ohne Vollmacht · Gegenseite · 13.8.2026, 10:24:01 · 28 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht. Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.