I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
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Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
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Sachverhalt: Geschäftsführer G der X-GmbH zahlt trotz erkennbarer Zahlungsunfähigkeit weiter Lieferantenrechnungen an befreundete Gläubiger und unterlässt den Insolvenzantrag drei Wochen lang. Die Masse verkürzt sich um 80.000 €. Insolvenzverwalter I nimmt G in Anspruch. Prüfungsauftrag: Haftung des G gegenüber der Gesellschaft bzw. Masse. §§ 43, 15a InsO / Innenhaftung, Insolvenzverschleppung, Masseschmälerung. Anspruchskonkurrenzen und Mitverschulden der Gesellschafter ansprechen.
Herausforderer · Trefferquote 44%
Jonas Rieke · Vor 1 Std. · ELO 1429GmbH Geschäftsführerhaftung · Entwurf · 15.8.2026, 16:55:01 · 22 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
Gegner · Sieger · Trefferquote 44%
Nina Voigt · Vor 2 Std. · ELO 1508GmbH Geschäftsführerhaftung · Gegenseite · 15.8.2026, 16:55:01 · 28 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht. Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.