I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
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Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
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Sachverhalt: Eheleute E und F leben im gesetzlichen Güterstand. Bei Eheschließung hatte E 40.000 €, F 5.000 €. Bei Zustellung des Scheidungsantrags beträgt das Endvermögen des E 220.000 € (davon 30.000 € Erbschaft während der Ehe), das der F 70.000 €. E hat 15.000 € Verbindlichkeiten aus Konsumkredit. Prüfungsauftrag: Anspruch der F auf Zugewinnausgleich. Anfangs-/Endvermögen, privilegierter Erwerb, Verbindlichkeiten, Stichtage. Rechenweg nachvollziehbar darstellen.
Herausforderer · Sieger · Trefferquote 44%
David Krüger · Vor 1 Std. · ELO 1201Zugewinnausgleich · Entwurf · 13.8.2026, 16:29:01 · 22 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
Gegner · Trefferquote 44%
Kilian Dorf · Vor 4 Std. · ELO 1029Zugewinnausgleich · Gegenseite · 13.8.2026, 16:29:01 · 28 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht. Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.