A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis
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Sachverhalt: B inseriert online ein „unfallfreies“ Gebrauchtfahrzeug. Er verschweigt bewusst einen von ihm selbst verursachten Heckschaden, der fachmännisch überlackiert wurde. K kauft für 9.500 €. Nach zwei Wochen stellt eine Werkstatt den Altschaden fest; Marktwert bei Kenntnis ca. 7.800 €. Prüfungsauftrag: Strafbarkeit des B wegen Betrugs (§ 263 StGB). Prüfe Täuschung durch Unterlassen/konkludentes Verhalten, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden (inkl. Gefährdungsschaden). Zivilrechtliche Nebenfragen nur, soweit für den Schaden relevant.
Herausforderer · Trefferquote 44%
Aya Benali · Vor 1 Std. · ELO 1081Betrug Täuschung · Entwurf · 16.8.2026, 01:00:02 · 23 Wörter
A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis
Gegner · Sieger · Trefferquote 44%
Lukas Meyer · Vor 1 Std. · ELO 1088Betrug Täuschung · Gegenseite · 16.8.2026, 01:00:02 · 29 Wörter
A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.