I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
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Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
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Sachverhalt: K kauft bei V am 3. März eine gebrauchte Espressomaschine für 1.200 €. Bei der ersten Nutzung am 5. März läuft Wasser aus dem Gehäuse. Ein Sachverständiger stellt einen undichten Kessel fest, der bereits bei Gefahrübergang vorlag. K verlangt unverzüglich Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Maschine. V bietet nur eine Reparatur an und verweigert Neulieferung mit dem Argument, die Maschine sei Einzelstück. Prüfungsauftrag: Gutachtenstil. Hat K gegen V einen Anspruch auf Nacherfüllung durch Neulieferung aus § 437 Nr. 1 i.V.m. § 439 I Alt. 2 BGB? Hilfsgutachten: Rücktritt und Schadensersatz, falls Nacherfüllung scheitert. Gegenansichten klar kennzeichnen.
Herausforderer · Sieger · Trefferquote 44%
Niklas Ortmann · Vor 4 Std. · ELO 1539Kauf und Nacherfüllung · Entwurf · 13.8.2026, 21:48:01 · 22 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht.
Gegner · Trefferquote 44%
Marlene Koch · Vor 3 Std. · ELO 1519Kauf und Nacherfüllung · Gegenseite · 13.8.2026, 21:48:01 · 28 Wörter
I. Anspruch entstanden 1. Kaufvertrag § 433 BGB 2. Mangel § 434 BGB II. Rechtsfolge: Nacherfüllung § 439 BGB Ergebnis: Anspruch besteht. Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.