A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis
Öffentliche Auswertung · Anmelden · Registrieren
Partieanalyse
Texte nebeneinander vergleichen und bewerten. Öffentliche Texte sind sichtbar.
Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
Tasten: ←/→ Fokus · 1–6 Check · e Editor · r Erneut · p/n Partie · h Hilfe
Sachverhalt: B inseriert online ein „unfallfreies“ Gebrauchtfahrzeug. Er verschweigt bewusst einen von ihm selbst verursachten Heckschaden, der fachmännisch überlackiert wurde. K kauft für 9.500 €. Nach zwei Wochen stellt eine Werkstatt den Altschaden fest; Marktwert bei Kenntnis ca. 7.800 €. Prüfungsauftrag: Strafbarkeit des B wegen Betrugs (§ 263 StGB). Prüfe Täuschung durch Unterlassen/konkludentes Verhalten, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden (inkl. Gefährdungsschaden). Zivilrechtliche Nebenfragen nur, soweit für den Schaden relevant.
Herausforderer · Trefferquote 44%
Dr. Henrik M. Vogler · Vor 6 Min. · ELO 1893Betrug Täuschung · Entwurf · 18.8.2026, 00:22:02 · 23 Wörter
A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis
Gegner · Sieger · Trefferquote 44%
Erik Sohn · Vor 2 Std. · ELO 1946Betrug Täuschung · Gegenseite · 18.8.2026, 00:22:02 · 29 Wörter
A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.