A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis
Öffentliche Auswertung · Anmelden · Registrieren
← Duell-DetailsZuschauer
Texte nebeneinander vergleichen und bewerten. Öffentliche Texte sind sichtbar.
Lies beide Texte, prüfe Obersatz–Subsumtion–Ergebnis, dann Rematch oder Feedback.
Beide · nur Herausforderer · nur Gegner
Tasten: ←/→ Fokus · 1–6 Check · e Editor · r Erneut · p/n Partie · h Hilfe
Sachverhalt: B inseriert online ein „unfallfreies“ Gebrauchtfahrzeug. Er verschweigt bewusst einen von ihm selbst verursachten Heckschaden, der fachmännisch überlackiert wurde. K kauft für 9.500 €. Nach zwei Wochen stellt eine Werkstatt den Altschaden fest; Marktwert bei Kenntnis ca. 7.800 €. Prüfungsauftrag: Strafbarkeit des B wegen Betrugs (§ 263 StGB). Prüfe Täuschung durch Unterlassen/konkludentes Verhalten, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden (inkl. Gefährdungsschaden).
Herausforderer · Sieger · Trefferquote 44%
Tobias Lange · Vor 2 Std. · ELO 1030Betrug Täuschung · Entwurf · 13.8.2026, 15:07:01 · 23 Wörter
A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis
Gegner · Trefferquote 44%
Benedict F. Ahrens · Vor 1 Std. · ELO 1057Betrug Täuschung · Gegenseite · 13.8.2026, 15:07:01 · 29 Wörter
A könnte sich wegen § 223 I StGB strafbar gemacht haben. I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit — ggf. Notwehr § 32 StGB III. Ergebnis Gegenansicht kurz mitnehmen; Ergebnis klar trennen.