Herausforderer · Trefferquote 63%
Nina Voigt · Vor 13 Min. · ELO 1400Verzugsschaden § 280 II, 286 · Entwurf · 7.8.2026, 19:17:27 · 88 Wörter
- · Obersatz formuliert (offen, ohne Ergebnis)?
- · Definition der Anspruchsvoraussetzungen vorhanden?
- ✓ Subsumtion am Sachverhalt (nicht nur Norm wiederholen)?
- ✓ Ergebnis klar am Abschnittsende?
- ✓ Anspruchskette: entstanden – untergegangen – durchsetzbar?
- ✓ Normzitate mit Paragraphen korrekt?
- · Ausführlichkeit (≥180 Wörter)
I. Anspruch entstanden
A könnte gegen B einen Anspruch auf Nacherfüllung aus §§ 437 Nr. 1, 439 BGB haben.
1. Kaufvertrag, § 433 BGB
Zwischen A und B müsste ein wirksamer Kaufvertrag bestehen. A und B haben sich über Kaufgegenstand und Preis geeinigt. Der Vertrag ist wirksam.
2. Mangel, § 434 BGB
Die Sache müsste mangelhaft sein. Hier liegt ein Sachmangel vor, weil die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht.
II. Rechtsfolge
B kann Nacherfüllung verlangen (§ 439 BGB). Der Anspruch besteht.
Ergänzung: Gegenansicht kurz mitnehmen, Ergebnis klar trennen.
Gegner · Trefferquote 63%
Marlene Koch · Vor 2 Std. · ELO 1547Verzugsschaden § 280 II, 286 · Gegenseite · 7.8.2026, 19:17:27 · 88 Wörter
- · Obersatz formuliert (offen, ohne Ergebnis)?
- · Definition der Anspruchsvoraussetzungen vorhanden?
- ✓ Subsumtion am Sachverhalt (nicht nur Norm wiederholen)?
- ✓ Ergebnis klar am Abschnittsende?
- ✓ Anspruchskette: entstanden – untergegangen – durchsetzbar?
- ✓ Normzitate mit Paragraphen korrekt?
- · Ausführlichkeit (≥180 Wörter)
I. Anspruch entstanden
A könnte gegen B einen Anspruch auf Nacherfüllung aus §§ 437 Nr. 1, 439 BGB haben.
1. Kaufvertrag, § 433 BGB
Zwischen A und B müsste ein wirksamer Kaufvertrag bestehen. A und B haben sich über Kaufgegenstand und Preis geeinigt. Der Vertrag ist wirksam.
2. Mangel, § 434 BGB
Die Sache müsste mangelhaft sein. Hier liegt ein Sachmangel vor, weil die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht.
II. Rechtsfolge
B kann Nacherfüllung verlangen (§ 439 BGB). Der Anspruch besteht.
Ergänzung: Gegenansicht kurz mitnehmen, Ergebnis klar trennen.