Schreib ein sauberes Gutachten. Aufbau, Normen und Gegenansicht zählen — Stil allein gewinnt keine Partie.
Sachverhalt: Arbeitgeber A kündigt Arbeitnehmer N verhaltensbedingt. Dem Betriebsrat teilt A nur mit, N habe „mehrfach gegen Anweisungen verstoßen“. Einzelne Vorfälle, Daten und die beabsichtigte Kündigungsart nennt A nicht. Der Betriebsrat schweigt eine Woche. N klagt auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Prüfungsauftrag: Formelle Wirksamkeit der Kündigung unter Schwerpunkt § 102 BetrVG. Anhörungsumfang, subjektive Determinierung, Wirkungen bei fehlerhafter Anhörung. Hilfsgutachten zur materiellen Rechtfertigung nur skizzieren.