← Artikel

AGB in vier Schritten

Zivilrecht · 4 Min Lesezeit · 2026-08-02

Nicht jede Klausel ist AGB. § 305 I verlangt Vorformulierung und Vielzahl - Individualabreden haben Vorrang (§ 305b).

Einbeziehung und überraschende Klauseln trennen. Danach §§ 309, 308, § 307.

Unwirksamkeit bedeutet selten Gesamtnichtigkeit - § 306 hält den Vertrag am Leben.

Lektion „AGB: Einbeziehung und Kontrolle“ und Opening „AGB-Inhaltskontrolle“ trainieren den Pfad.

Anmelden · Registrieren zum Kommentieren und Markieren

Weiterlesen