Totschlag ist der Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung. Mordmerkmale qualifizieren - sie ersetzen den Totschlag nicht als Einstieg.
Wer mit Heimtücke beginnt, verliert oft die saubere Subsumtion von Vorsatz und objektiven Merkmalen.
Übung: Trainer-Linie „Tötung“ und die Lektion „Tötung: Totschlag und Mord“.
Im Zweifel: Obersatz § 212, dann Merkmale, dann Konkurrenz.