Schreibe den Obersatz klar: Ist die Kündigung wirksam? Dann Form (§ 623), Frist (§ 622) und Zugang.
Erst danach das KSchG: Wartezeit, Betriebsgröße, soziale Rechtfertigung - personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt.
Betriebsrat (§ 102 BetrVG) und Sonderkündigungsschutz sind eigene Prüfungspunkte, keine Fußnoten.
Die Lektion „Kündigung im Arbeitsrecht“ führt dich Zug für Zug.