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Anspruch und Einrede sauber trennen

Zivilrecht · 5 Min Lesezeit · 2026-07-05

Zuerst prüfst du, ob der Anspruch entstanden ist und fortbesteht. Erst danach greifen Einreden und Einwendungen.

Klassiker: § 433 I BGB steht - aber Verjährung, Zurückbehaltungsrecht oder Anfechtung können den Durchgriff bremsen.

Tipp für Duelle: Schreibe in den ersten Absätzen bewusst nur die Anspruchsseite. Die Gegenseite kommt in einem eigenen Block.

Im Übungsthema „Anspruchsgrundlage“ findest du gezielte Wiederholungen.

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