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Strafrecht: Tatbestand vor Rechtswidrigkeit

Strafrecht · 4 Min Lesezeit · 2026-07-08

Im Strafrecht ist der objektive Tatbestand der Einstieg. Ohne ihn erübrigen sich Vorsatzdiskussionen.

Rechtswidrigkeit und Schuld kommen danach - Notwehr etwa setzt einen vollständigen Tatbestand voraus.

Für Vision und Tagesübung: Merke dir die Norm zuerst (§ 223, § 242), dann die Struktur.

Trainer-Linie „Körperverletzung“ führt dich Zug für Zug durch denselben Aufbau.

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