Im Strafrecht ist der objektive Tatbestand der Einstieg. Ohne ihn erübrigen sich Vorsatzdiskussionen.
Rechtswidrigkeit und Schuld kommen danach - Notwehr etwa setzt einen vollständigen Tatbestand voraus.
Für Vision und Tagesübung: Merke dir die Norm zuerst (§ 223, § 242), dann die Struktur.
Trainer-Linie „Körperverletzung“ führt dich Zug für Zug durch denselben Aufbau.