Gegen einen bereits erlassenen belastenden Verwaltungsakt hilft typischerweise die Anfechtungsklage (§ 42 I VwGO).
Will der Bürger einen begünstigenden VA, ist oft die Verpflichtungsklage der richtige Einstieg.
Die Feststellungsklage ist Auffangrecht - nicht der Default, nur weil sie „sicher“ wirkt.
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